- Quinquennalfakultät
- Quin|quen|nal|fa|kul|tät, die; -, -en <meist Pl.> [zu lat. quinquennalis = fünfjährig, sich auf fünf Jahre erstreckend] (kath. Kirche): auf fünf Jahre begrenzte Vollmacht für Bischöfe, Dispense zu erteilen, die sonst dem Papst vorbehalten sind.
Universal-Lexikon. 2012.